Alaska Erdöl
Werthaltiges schwarzes Gold
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag: 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 15:30 Uhr
Die private Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden für kleine, gezähmte Tiere ab. Besitzen Sie z.B. einen Hund oder ein Pferd, gilt dies als Luxustier und Sie brauchen eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch größere Tiere können schnell verursacht werden. Bei der Absicherung achten wir nicht nur auf Leistungsumfang und Preis, sondern auch auf eine hohe Deckungssumme.
In Niedersachsen und Thüringen kam es zu Änderungen in den Hundehaltergesetzen.
Das ist neu:
• Pflicht zum Abschluss einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
• jeder Halter muss seinen Hund chippen lassen
• Hundehalter müssen einen Versicherungsnachweis bei der zuständigen Behörde erbingen
Unsere Highlights:
• Tierbergung bis 1‰ der Versicherungssumme
• Hüter gelten mitversichert
• Reitbeteiligungen miteingeschlossen
• Mietsachschäden an Pferdetransportanhängern bis 5.000 €
• Versicherungsschutz auch für Kampfhunde
• Prämiennachlässe schon ab dem 2. Tier